Recht

Kapitalanlagerecht – Neuer Beipackzettel für Wertpapiere

Kunden von Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern erhalten bei Anlageberatungen zu Wertpapieren seit dem 1. Juli 2011 die neuen Produktinformationsblätter. Diese "Beipackzettel" hat der Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedes Blatt enthält eine Produktbeschreibung, den Ausgabepreis sowie Hinweise auf Risiken - etwa durch Kursschwankungen oder eine Insolvenz des Herausgebers. Vor allem die Kosten eines Finanzprodukts sollen genauer aufgeführt werden und besser als bisher vergleichbar sein. Produktinformationsblätter gibt es zu Aktien, Anleihen und Zertifikaten, zu Pfandbriefen und Bundeswertpapieren. Für Investmentfonds heißt das Produktinformationsblatt „Key Investor Document“ (KID).

Kapitalanlagerecht – Neuer Beipackzettel für Wertpapiere

Es enthält europaweit einheitliche Informationsstandards zu dem Fonds. Ob sich der "Beipackzettel" bewähren wird oder - wie bei Medikamenten - wegen seiner Ausführlichkeit und Langatmigkeit eher widerwillig gelesen wird, bleibt abzuwarten.

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