Recht

Führerschein nur noch 15 Jahre gültig

Die Führerscheinreform naht. Bereits im Jahr 2006 wurde die dritte EU-Richtlinie verabschiedet, aber erst jetzt wird es ernst: Ab Januar 2013 treten die Änderungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Gültigkeitsdauer. In Deutschland wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht. Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor 1999 erworben haben, bleibt alles beim Alten. Historische Führerscheine mit kultigen Fotos aus Jugendzeiten ("graue Pappe") bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. Sie können bis dahin freiwillig umgetauscht werden. Wer seinen Führerschein verliert und einen Ersatz benötigt, erhält ebenfalls die neue Karte. Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig, damit – so zumindest die Argumentation des Bundesverkehrsministeriums – Name und Foto des Inhabers stets aktuell sind. Für die Erneuerung ist keine neue Gesundheitsuntersuchung und Prüfung nötig.

Führerschein nur noch 15 Jahre gültig

Künftig gibt es mehr Führerscheinklassen. Neu sind die Klasse AM (Führerschein für Mopeds - früher "M") und A2 (veränderte Merkmale für Motorradführerschein, bisher "A"). Der Führerschein soll europaweit einheitlich sein, damit das Nebeneinander von bisher etwa 110 verschiedenen Dokumenten ein Ende findet.

©  Steueranwalt Disqué
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18.12.2012