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Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2016

- Bereits im Jahr 2014 wurde die BAföG-Reform verabschiedet. Die BAföG-Bedarfssätze wurden um 7 % angehoben. Ebenfalls um 7 % wurden die BAföG-Freibeträge (Freibeträge vom Einkommen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner, Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden sowie Freibeträge vom Vermögen des Auszubildenden) erhöht. Bis zum 01.08.2016 müssen zudem alle sechzehn Bundesländer eine Online-BAföG-Antragstellung ermöglichen.
- In der beitragsfreien Familienversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze von 405 € auf 415 € (gilt einheitlich für Ost und West). Familienangehörige des Versicherten sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet.
- 2016 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Was bedeuten die einzelnen Begriffe und Rechengrößen? Bei den Rechengrößen in der Sozialversicherung handelt sich um Werte, die jährlich neu ermittelt und festgesetzt werden. Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung. Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das "Vorläufige Durchschnittsentgelt" in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn oder dem durchschnittlichen Bruttogehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers. Dabei wird das Durchschnittsentgelt 2014 um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt 2013 zum Jahr 2014 erhöht hat. Die "Bezugsgröße" ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die "Beitragsbemessungsgrenze" markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Übersteigt das Gehalt die "Versicherungspflichtgrenze", kann sich der Arbeitnehmer - falls er es möchte - bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Im Jahr 2016 soll jeder Mensch einen Anspruch auf ein Girokonto erhalten. Durch das sogenannten "Jedermann-Konto" soll auch Menschen ein Girokonto garantiert werden, denen sonst wegen Kontopfändungen, negativen Schufa-Einträgen oder aus anderen Gründen das bisherige Girokonto gekündigt wurde und denen deshalb die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wird. Mit der Verpflichtung wird die EU-Zahlungskonten-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
- Große Handelsgeschäfte sind künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Als groß gelten Händler nach der gesetzlichen Definition, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben – kleine Fachhändler sind also nicht betroffen. Das entsprechende Gesetz trat bereits am 31. 10. 2015 in Kraft. Ab dem 24.07.2016 endet die Übergangsfrist für die Händler. Danach müssen sie ausgediente Smartphones, Toaster oder andere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen. Bei Großgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft.

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2016




- Vom 01.01.2016 an wird das Verschicken von Briefen mit der Post erneut teurer. Die Bundesnetzagentur hat eine Portoerhöhung für den Standardbrief genehmigt. Standardbriefe bis 20 Gramm innerhalb Deutschlands kosten ab Januar 2016 nicht mehr 62 Cent, sondern 70 Cent.
- Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen von Unternehmen gilt zwar schon seit dem 01.05.2015. Doch erst ab 2016 müssen mehr als 100 börsennotierte, voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sukzessive die 30-Prozent-Quote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen. Erfolgt dies nicht, bleibt der Posten unbesetzt.
- Circa 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten 2016 eine höhere Rente. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums betragen die Steigerungen durchschnittlich vier bis fünf Prozent. Das sind rund doppelt so viel wie im Jahr 2015. Grund ist die gute Wirtschaftslage und ein statistischer Sondereffekt. Wie hoch die Rente tatsächlich sein wird, steht erst im Frühjahr 2016 fest. Eines ist aber schon jetzt sicher: Durch die deutliche Rentenerhöhung werden viele Rentner steuerpflichtig werden, die es zuvor nicht waren.
- Nachdem der Bundestag im November 2015 die zweite Stufe der Pflegereform verabschiedet hat, bekommen Pflegebedürftige und Angehörige im kommenden Jahr mehr Leistungen. Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, haben nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege. Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz wird zudem die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert.
- Ab dem 01.01.2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") und für die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt um fünf auf dann 404 €, bei Paaren beträgt der Satz jeweils 364 €.
- Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.01.2016 zugelassen werden, sind nur noch für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das ist deutlich weniger als bisher. Denn Elektroautos, die bis zum 31.12.2015 zugelassen wurden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer.
- Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Danach müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer „IBAN“ (International Bank Account Number) verwenden.

30.12.2015
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