Wirtschaft

Finanzielle Unterstützung für Studierende in Corona-Zeiten

Viele Studierende haben in den letzten Wochen ihre Studentenjobs verloren und stehen jetzt ohne Geld da. Hilfe erhalten sie durch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, durch Anpassungen beim BAföG und durch KfW-Kredite. Seit dem 16. Juni 2020 können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Der Antrag kann online gestellt werden unter: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Die Anträge werden von den Studenten- und Studierendenwerken vor Ort geprüft, bearbeitet und ausgezahlt. Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/-innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 € und 500 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung.

Finanzielle Unterstützung für Studierende in Corona-Zeiten

Wer beispielsweise noch 200 € auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 € Überbrückungshilfe erhalten.
Bei Studierenden, die BAföG beziehen, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Auch die Anrechnungsregeln („Hinzuverdienstregeln“) im BAföG wurden angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen arbeitet und Geld dazuverdient, behält trotzdem die volle BAföG-Förderung.
Schließlich kann ein KfW-Studienkredit in Anspruch genommen werden. Er unterstützt Studierende mit monatlich bis zu 650 € – unabhängig vom eigenen noch verbliebenen Einkommen und auch unabhängig vom Einkommen der Eltern. Auch Studierende aus dem Ausland können den Kredit in Anspruch nehmen.

21.07.2020
www.disque.de