Glossar

Fonds (Glossar)

Offene Investmentfonds, gemeinhin als "Fonds" bezeichnet, sind eine Form der Kapitalanlage. Eine Fondsgesellschaft sammelt Kapital von Kapitalanlegern ein, bündelt es in einem Fonds und investiert das Kapital in Aktien, Anleihen oder in Immobilien. Bezüglich der Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, gelten die alten Rechtsvorschriften weiter. Die laufenden Erträge, insbesondere Zinsen und Dividenden, unterliegen beim Anteilseigner der Abgeltungsteuer. Kursgewinne, die der Fonds erzielt, sind auch bei einer Veräußerung innerhalb der Jahresfrist steuerfrei, solange diese Kursgewinne nicht ausgeschüttet werden. 
Ab dem 01.01.2009 sind die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (z. B. Anleihen, Aktien und Zertifikate) unabhängig von der Haltedauer stets als steuerpflichtige Kapitalerträge zu behandeln und unterfallen der Abgeltungsteuer. Werden die vom Fonds erzielten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren nicht ausgeschüttet ("thesauriert"), fällt beim Anteilseigner keine Steuer an. Die offenen Investmentfonds sind zu unterscheiden von gewerblichen geschlossenen Fonds, die nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind.


© Thomas M.R. Disqué
07.11.2008
www.disque.de


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