Glossar

Haltedauer (Glossar)

 

Der Begriff  "Haltedauer" wird häufig sinngleich verwendet mit dem Begriff  "Spekulationsfrist". Es ist der Zeitraum, der zwischen der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes und dem Zeitpunkt liegt, an dem sich der Inhaber von dem Vermögensgegenstand wieder trennt. Zukünftig ist die Haltedauer von Wertpapieren für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unerheblich. Die bis zum 31.12.2008 für die Versteuerung von Spekulationsgewinnen relevante einjährige Behaltefrist ist ersatzlos entfallen. Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen einem grundsätzlichen Bestandsschutz.


© Thomas M.R. Disqué
13.11.2008
www.disque.de

 

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