Glossar

Rürup-Rente (Glossar)

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte, private Rente. Die staatliche Förderung erfolgt mittels Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen ("Sonderausgabenabzug"). Gesparte Beträge werden nicht in einer Summe ausbezahlt, sondern lebenslang verrentet. Im Gegensatz zur "Riester-Rente", die vornehmlich nichtselbständig Beschäftigten eine kapitalgedeckte Rente ermöglichen will, zielt die Rürup-Rente auf beruflich Selbständige mit hoher Steuerbelastung. Da es sich bei der Rürup-Rente um eine Kapitalanlage handelt, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dient, wird keine Abgeltungsteuer erhoben.


© Thomas M.R. Disqué
20.11.2008
www.disque.de


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