Glossar

Sparpläne (Glossar)

Fondssparpläne werden häufig auch als Sparpläne bezeichnet. Fondssparpläne sind Sparpläne, bei denen regelmäßig in einen Investmentfonds eingezahlt wird. Steuerlich handelt es sich bei einem Fondssparplan nicht um ein einheitliches Rechtsgeschäft über die gesamte Laufzeit, sondern jede einzelne Einzahlung wird als ein gesondertes Rechtsgeschäft erachtet. Für Anteile an einem Fondssparplan, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, gelten die alten steuerlichen Regeln auch weiterhin. Wertsteigerungen waren bis zum 31.12.2008 nur dann steuerpflichtig, wenn die Anteile innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußert wurden. Die steuerpflichtigen Ausschüttungen aller Anteile und die Wertzuwächse der Anteile, die ab dem 01.01.2009 erworben wurden, unterfallen der Abgeltungsteuer. Werden Anteile an einem Fondssparplan nach dem 01.01.2009 veräußert, so gelten die am Anfang der Laufzeit erworbenen Anteile als zuerst verkauft ("Fifo-Methode" = first in, first out), obwohl Kursgewinne der nach altem Recht erworbenen Anteile auch nach dem 31.12.2008 steuerfrei sind. Um diese nachteilige Folge der Fifo-Methode zu vermeiden, empfiehlt sich die Einrichtung eines Unter- oder Zweitdepots, um die vor dem 31.12.2008 erworbenen Anteile von denjenigen Anteilen trennen zu können, die zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft wurden. Im Falle einer Veräußerung sollte sich der Inhaber dann von den vor 31.12.2008 erworbenen Anteilen zuletzt trennen.


© Thomas M.R. Disqué
23.11.2008
www.disque.de


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