Glossar

Termingeschäfte (Glossar)

Bei Termingeschäften fallen Vertragsschluss und Vertragserfüllung zeitlich auseinander. Charakteristisch ist der Kauf und der Verkauf eines Wirtschaftsgutes zu einem fixen Preis, wobei die Lieferung zeitlich nachfolgt. Maßgebliches steuerliches Kriterium ist der bloße Differenzausgleich anstelle der realen Lieferung des Wirtschaftsgutes. Termingeschäfte, die nach dem 31.12.2008 vereinbart werden, unterfallen dem Abgeltungsteuersatz. Wurden Verträge zu Termingeschäften vor dem 01.01.2009 vereinbart, erfolgt die Besteuerung zum persönlichem Steuersatz, falls der Differenzausgleich innerhalb eines Jahres vorzunehmen ist.


© Thomas M.R. Disqué
01.12.2008
www.disque.de


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