Glossar

Abgeltungsteuer (Glossar)

Bis zum 31. Dezember 2008 hatte die von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge (Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer) die Eigenschaft einer Vorauszahlung auf die voraussichtlich geschuldete Einkommensteuer. Ab dem 1. Januar 2009 wird die zu erhebende Steuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet, daher auch die Bezeichnung "Abgeltungsteuer". Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Kurs- und Währungsgewinne werden ab 2009 pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn die Einnahmen den Sparer-Pauschbetrag von 801 EURO für Ledige bzw. 1.602 EURO für Verheiratete übersteigen oder wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.


© Thomas M.R. Disqué
05.11.2008
http://www.disque.de/


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Abgeltungsteuer (Glossar)