Steuern

Steuerrecht - Extras für Mitarbeiter

Barlohnerhöhungen erfreuen sich bei Arbeit-nehmern immer größerer Beliebtheit, da ein Großteil der Lohnerhöhung der Steuerprogression und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer fällt. Durch geschickte Vergütungsgestaltung kann jedoch nicht nur die Motivation der Mitarbeiter erhöht werden. Auch Arbeitgeber können von abgabefreien oder abgabebegünstigten Zuwendungen profitieren.
Bei der Gewährung von steuerfreien oder steuerbegünstigten Zuwendungen sind jedoch eine ganze Reihe von lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten. So hat sich der Bundesfinanzhof im abgelaufenen Kalenderjahr 2010 zu verschiedenen lohnsteuerlich relevanten Problembereichen geäußert. Die durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung vorgenommenen Neuerungen wurden von der Finanzverwaltung weitestgehend übernommen und in mehreren Verwaltungsschreiben näher ausgeführt. Eine Reihe der aktuellen Rechtsprechungsänderungen fanden Anfang des Jahres 2011 zudem Eingang in die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2011 und wirken sich teilweise erheblich auf die Gewährung von Gehaltsextras an Arbeitnehmer aus.

Darauf ist zu achten:

Der Gesetzgeber knüpft strenge und teilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen. Neben zahlreichen rechtlichen Besonderheiten sind zudem auch umfangreiche Dokumentationspflichten zu beachten.

Steuerrecht - Extras für Mitarbeiter

Nahezu alle Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer steuerfreie Arbeitgeberleistungen zuzuwenden, ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit der meisten Leistungen von der Voraussetzung abhängig, dass diese zusätzlich zu dem vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen. Eine Umwandlung von arbeitsrechtlich geschuldetem Arbeitslohn in steuerfreie Vergütungsbestandteile scheidet deshalb fast immer aus. Das Erfordernis der Zusätzlichkeit gilt neben dem Steuerrecht ebenso für den Bereich der Sozialversicherung.
Eine Übersicht zu den wichtigsten begünstigten Leistungen für Arbeitnehmer mitsamt einer umfangreichen Kommentierung hierzu finden Sie, indem Sie dem nachfolgenden Link folgen:

www.steueranwalt.org/pdf/Extras-fuer-Mitarbeiter-02_210711.pdf

©  Steueranwalt Disque