Steuern

Überschussprognose bei Ferienwohnungen nicht immer erforderlich

Vermieter von Ferienwohnungen erwirtschaften nur selten von Beginn an einen Gewinn. Häufiger kommt es vor, dass über längere Zeit Verluste entstehen, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Aus diesem Grund prüfen die Finanzämter bei Ferienwohnungen besonders intensiv, ob eine Einkunftserzielungsabsicht besteht oder ob die Wohnung vor allem aus privaten Gründen gehalten wird. Der Terminus technicus für Letzteres ist die sogenannte "Liebhaberei". Als Beweis einer Einkunftserzielungsabsicht und Schlüssel zur Anerkennung aller Verluste dient oft eine Überschussprognose, aus der sich ergibt, dass über die gesamte Vermietungsdauer ein positives Ergebnis erwirtschaftet wird. Die Erstellung einer solchen Prognose ist nicht erforderlich, wenn die Wohnung nicht privat genutzt wird und die tatsächliche Vermietungszeit an Feriengäste der am Ort üblichen Vermietungszeit entspricht. Das Finanzgericht Köln hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem die Selbstnutzung erst nach einiger Zeit vollständig ausgeschlossen wurde. Zuvor hatten die Eigentümer der Ferienwohnung zwar die Möglichkeit der Selbstnutzung, machten davon jedoch keinen Gebrauch.

Überschussprognose bei Ferienwohnungen nicht immer erforderlich

Während der gesamten Zeit lag die Vermietungszeit über dem Durchschnitt für Ferienwohnungen am Ort. Das zuständige Finanzamt verlangte wegen der ursprünglich vereinbarten Selbstnutzungsmöglichkeit dennoch eine Überschussprognose. Das Finanzgericht folgte diesem Ansinnen nicht und verwies das Finanzamt in die Schranken. Die Erstellung der Überschussprognose sei nicht erforderlich. Nach Auffassung des Gerichts waren alle typisierten Bedingungen für den Verzicht auf eine Überschussprognose erfüllt. Das Finanzamt musste die Vermietungsverluste steuermindernd anerkennen (Finanzgericht Köln, Urteil vom 17.12.2015, Az.: 10 K 2322/13 ).

16.10.2017
© Steueranwalt Disqué ®
www.disque.de