Steuern

Steueränderungen 2020 für Selbstständige und Arbeitgeber

Anhebung der Kleinunternehmergrenze - Ab dem 1.1.2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben: Die Kleinunternehmer-Regelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht überstiegen hat – bisher liegt die Grenze bei 17.500 Euro. Weiterhin gilt, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten darf.

Umsatzsteuer / Istversteuerung - Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr nicht über 600.000 Euro (bis 2019: 500.000 Euro) betragen hat, dürfen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ermitteln (Istbesteuerung).

Elektro-Lieferfahrzeuge - Bei der Neuanschaffung von (reinen!) Elektrolieferfahrzeugen gilt eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, die neben der normalen linearen AfA in Anspruch genommen werden kann. Die Regelung gilt für Lieferfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von max. 7,5 Tonnen, die im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2030 angeschafft und ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden.


 


31.01.2020
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