Steuern

Steueränderungen 2020 für Kapitalanleger

Strengere Geldwäschevorschriften - Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Makler und Notare sind künftig bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche verpflichtet. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen von  10.000 auf 2.000 Euro. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus.

Kein Verlustabzug bei wertlosen Kapitalanlagen und Darlehen - Künftig können Verluste infolge eines endgültigen (Teil-)Ausfalls privater Darlehen, der Ausbuchung wertloser Aktien aus dem Depot, des Verfalls von Optionen am Laufzeitende und der Veräußerung wertloser Wirtschaftsgüter wie Wertpapiere an Dritte zu einem symbolischen Preis bei der Einkommensteuer nicht mehr geltend gemacht werden. Die anderslautende steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung zu privaten Kapitalverlusten wird also gesetzlich ausgehebelt.


 



Verluste aus Termingeschäften – zu denen auch Optionsgeschäfte zählen – können  steuerlich nur geltend gemacht werden kann, wenn sie durch die »Beendigung des Rechts« aus dem Termingeschäft eintreten. Wer also seine Option verfallen lässt, soll seine für die Option aufgewendeten Anschaffungskosten nicht mehr als Verlust absetzen können, weil das Optionsrecht nur bei Ausübung der Option innerhalb der Optionsfrist beendet wird. Die Neuregelung ist erstmals auf Termingeschäfte anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 abgeschlossen werden.

Abgabe einer Steuererklärung - Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung abgeben.


 


 


 


31.01.2020
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