Steuern

Allgemeine Steueränderungen 2020

Grundfreibetrag wird erhöht - Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2020 9.408 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro). Als Ausgleich der in den letzten Jahren entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,95 % angehoben. Das entspricht der (geschätzten) Inflationsrate des Jahres 2019 und führt ab 2020 zu einer zusätzlichen Steuerentlastung. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Steuerklassenwechsel bei Ehegatten - Ehegatten und Lebenspartner können bisher einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Ein zweiter Wechsel ist ausnahmsweise möglich, wenn ein Ehegatte verstirbt, bei einer dauerhaften Trennung oder wenn ein Ehepartner arbeitslos wird bzw. nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnimmt. Ab dem 1.1.2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln – besondere Voraussetzungen müssen sie dafür nicht mehr erfüllen.

Steuererklärung: Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag und Fristverlängerung - Wenn eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wird eine Steuer nicht pünktlich bezahlt, setzt das Finanzamt (nach einer Schonfrist von drei Tagen) Säumniszuschläge fest: 1 % des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis, wobei auf 50 Euro abgerundet wird. Diese Zuschläge werden ab 2020 automatisiert festgesetzt. Auch Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung werden ab 2020 automatisiert angeordnet bzw. beschieden.

Unterhaltshöchstbetrag - Entsprechend der Änderung beim Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag ab 2020. Er beträgt dann 9.408 Euro. Durch die Erhöhung können auch höhere Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung - Wenn bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst wird, müssen entstehende Heimkosten um die Haushaltsersparnis reduziert werden. Nur der gekürzte Betrag ist im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig. Ab 2020 beträgt die Haushaltsersparnis 9.408 Euro pro Jahr (2019: 9.168) bzw. 784 Euro pro Monat (2019: 764) bzw. 26,13 Euro pro Tag (2019: 25,47 Euro).

Wehrsold - Ab dem 1.1.2020 ist der Wehrsold, den freiwillig Wehrdienstleistende erhalten,  steuerpflichtig. Bezüge von wehrübenden Reservisten der Bundeswehr bleiben steuerfrei.

Umsatzsteuer auf eBooks - 7% Umsatzsteuer auf gedruckte Bücher, 19% auf eBooks? Das gehört ab jetzt der Vergangenheit an. Ab dem 18.12.2019 gilt auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.  Ausnahmen: Jugendgefährdende Erzeugnisse nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen.


31.01.2020
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