Steuern

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Steuererklärung?

Die Steuererklärung wurde schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht – doch das Finanzamt zeigt keinerlei Reaktion. Was kann getan werden?
Um es vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Finanzämter  die eingereichten Steuererklärungen zu bearbeiten haben. Die Finanzämter bearbeiten die Steuererklärungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn eine vollständige Steuererklärung eingereicht und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet wurden, dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß fünf bis acht Wochen. Mal geht es schneller, mal dauert es länger. Ist nach zwei bis drei Monaten kein Steuerbescheid ergangen, ist ein Anruf beim Finanzamt angezeigt, wann mit dem Erlass des Bescheids zu rechnen ist. Wurde die Steuererklärung dem Finanzamt elektronisch authentifiziert übermittelt, geht es mit der Bearbeitung erfahrungsgemäß zügiger voran. Die Finanzverwaltung ist dazu angehalten, die elektronisch übermittelten Steuererklärungen vorrangig zu bearbeiten und den Papier-Erklärungen vorzuziehen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Steuererklärung?

Liegt trotz aller Bemühungen nach einem halben Jahr noch immer kein Bescheid vor, kann ein Untätigkeitseinspruch erhoben werden, denn die Finanzämter dürfen sich für die Bearbeitung nicht beliebig lange Zeit lassen. Sind seit der Einreichung der Erklärung mehr als sechs Monate verstrichen, ist ein Einspruch statthaft (§ 347 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung - AO). Der Einspruch ist beim Finanzamt einzulegen, bei dem die Erklärung zuvor eingereicht wurde. Allerdings sollte bedacht werden, dass ein Einspruch amtsintern immer etwas Staub aufwirbelt und das Klima zwischen dem Amt und dem Steuerpflichtigen nicht unbedingt verbessert. Das Rechtsmittel sollte daher als Ultima Ratio verstanden werden, falls eine letzte telefonische Mahnung zur unverzüglichen Bearbeitung keinen Erfolg verspricht.


13.09.2021
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