Recht

Zeitwertkonto-Modelle

Beim Zeitwertkonto-Modell vereinbart der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer, dass künftiger Arbeitslohn nicht sofort, sondern erst bei einer späteren vollständigen oder teilweisen Freistellung des Arbeitnehmers ausgezahlt wird. Der Betrag des auf diese Weise
gestundeten Arbeitslohns wird einem Zeitwertkonto gutgeschrieben und kann verzinst werden. In einem Schreiben äußert sich nun das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonto-Modellen. Danach gilt ab dem 01. Januar 2009: Die Besteuerung erfolgt erst bei der späteren Auszahlung des Lohns während der Freistellungsphase, nicht bereits bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto. Dies gilt auch für eine Verzinsung des Guthabens. Sobald allerdings feststeht, dass die Gutschriften auf dem
Zeitwertkonto durch die spätere Freistellung nicht mehr aufgebraucht werden können, ist bereits die Gutschrift zu besteuern.

Zeitwertkonto-Modelle

An einem Zeitwertkonto-Modell können grundsätzlich alle Arbeitnehmer teilnehmen (auch geringfügig Beschäftigte). Bei befristeten
Arbeitsverhältnissen ist darauf zu achten, dass die Guthaben, die sich während der Beschäftigung ergeben, innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung durch Freistellung ausgeglichen werden.

© Thomas M.R. Disqué
30.09.2010
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