Recht

Kartenmissbrauch – mehr Schutz für Betrugsopfer

Bankkunden, von deren Konto unberechtigt Geld abgehoben wurde, haben jetzt bessere Chancen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Bank darf den Kunden nur zur Kasse bitten, wenn die Bank beweisen kann, dass zum Geldabheben die Originalkarte verwendet wurde. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden (Aktenzeichen: XI ZR 370/10). Kann die Bank das nicht beweisen, darf die Bank nicht davon ausgehen, dass der Kunde seine Geheimhaltungspflicht verletzt und somit die Abhebung ermöglicht hat. Bisher haben die Banken dem Kunden in den meisten Fällen grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wenn am Automaten mit Karte und persönlicher Geheimnummer abgehoben wurde und ihn mit dem Fehlbetrag belastet.

Kartenmissbrauch – mehr Schutz für Betrugsopfer

So einfach ist es zukünftig nicht mehr. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurden vom Konto des Bankkunden mit seiner PIN in einer Nacht sechsmal je 500 Euro abgehoben.

23.03.2012
©  www.steueranwalt.org