Recht

Patientenrechte wahren - Patientenakte lesen

 

 

Patienten dürfen die Patientenakte jederzeit einsehen. Das kann wichtig sein, wenn sie zum Beispiel einen ärztlichen Fehler vermuten. Zur Akte zählen zum Beispiel die Dokumentation des Aufklärungsgesprächs, Laborergebnisse oder Angaben zu Prothesen und Implantaten. Sprechen Sie zuerst mit dem Arzt und bitten Sie um Akteneinsicht. Informieren Sie die Krankenkasse, wenn Sie einen Fehler vermuten. Manchmal erstellen die Kassen ein Gutachten und fordern selbst die Akte an. Fordern Sie die Kopie der Akte per Einschreiben an, wenn sich der Arzt querstellt. Schreiben Sie genau, welche Papiere Sie brauchen—etwa die „vollständigen Unterlagen" ab einem bestimmten Datum. Berufen Sie sich auf den Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 222/79) oder auf Paragraf 10 Absatz 2 der Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer im Bundesland. Legen Sie die Kopie der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsurkunde bei, wenn Sie für einen anderen tätig werden. Wollen Sie die Akte eines verstorbenen Angehörigen einsehen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse belegen. Das kann aus der Kopie des Erbscheins hervorgehen, denn im Falle eines Ärztefehlers hätten die Erben einen Anspruch auf das Schmerzensgeld und den Schadenersatz.

Patientenrechte wahren - Patientenakte lesen

Kopien dürfen Ihnen in Rechnung gestellt werden, üblich sind 5o Cent je Blatt. Subjektive Eindrücke, die über naturwissenschaftliche Befunde und den Behandlungsverlauf hinausgehen, darf der Arzt schwärzen. Haken Sie nach, wenn Sie die Akte nicht erhalten oder etwas Wichtiges fehlt. Beschweren Sie sich bei der Klinikverwaltung, dem Krankenhausträger oder — im Falle niedergelassener Ärzte — bei der Rechtsabteilung der Ärztekammer, wenn sich nichts tut. Wünschen Sie anwaltliche Hilfe, suchen Sie sich einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftungsfälle. Übrigens: In der Regel muss der Patient den Behandlungsfehler belegen. Ist die Patientenakte jedoch lückenhaft, liegt die Beweislast beim Arzt. Dann gilt im Zweifel: Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht geschehen.

23.03.2012
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