Recht

Praxisgebühr wird abgeschafft

Zehn Euro für den Arztbesuch: Das gehört ab Januar 2013 der Vergangenheit an. Der Bundesrat hat der Abschaffung der Praxisgebühr ab 2013 zugestimmt.  Ziel der im Jahr 2004 mit Zustimmung der Union von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Gebühr war es, die Zahl unnötiger Arztbesuche zu verringern. Bei jedem ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Quartal sowie bei jedem Facharztbesuch ohne Überweisung wurde der Obolus fällig. Mehrere Studien haben jedoch bewiesen, dass dieser Lenkungseffekt verfehlt wurde. Insbesondere die Sozialverbände kritisierten, dass durch die Gebühr vor allem bei armen Menschen die Hemmschwelle stieg, einen Arzt aufzusuchen, selbst bei ernsthaften Erkrankungen.

Praxisgebühr wird abgeschafft

Auch beim Zahnarzt entfällt die Gebühr ab Jahresbeginn. Zudem können Patienten ab 2013 wieder direkt beliebig viele Fachärzte aufsuchen, ohne jedesmal eine Überweisung vorlegen zu müssen.

©  Steueranwalt Disqué
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18.12.2012