Recht

Schrottimmobilien – Schutz vor Mitternachtsnotaren

Der Verkauf von überteuerten Wohnungen an meist ahnungslose Anleger nahm die letzten Jahre überhand. Ins Zwielicht gerieten dabei immer öfter willfährige Notare, die zu jeder Tages- und Nachtzeit Kaufverträge beurkundeten, obwohl sie wussten, dass die Käufer keine Bedenkzeit zur Prüfung der Verträge hatten (sog. „Mitternachtsnotare“). Damit soll jetzt Schluss sein. Der Bundestag diskutiert derzeit eine Gesetzesinitiative des Landes Berlin, die Wohnungskäufer besser vor Schrottimmobilien schützen soll. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen zweiwöchigen Bedenkzeit bei Immobilienkäufen soll sichergestellt werden. Notare, die wiederholt gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen, werden ihres Amtes enthoben. Schutzlücken im Beurkundungsgesetz sollen geschlossen werden. Zukünftig müssen beurkundende Notare den Vertragstext dem Erwerber rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen. Nur der Notar, nicht der Verkäufer darf dem Käufer den Vertragsentwurf zuschicken. Damit soll erreicht werden, dass der Erwerber den Notar als Ansprechpartner für Rückfragen wahrnimmt und nicht – wie bisher – den Verkäufer.

Schrottimmobilien – Schutz vor Mitternachtsnotaren

Bis dato war es Usus, dass der Verkäufer einer Schrottimmobilie dem Interessenten einen vorformulierten Vertragstext in die Hand drückte und anschließend die aufkeimenden Fragen des Interessenten gleich selbst beantwortete. Bedenken des Käufers wurden mit windigen Versprechungen und floskelhaftem Verkäufergeschwätz schnell zerstreut. Nicht selten verkam der eigentliche Beurkundungstermin beim Notar zur Farce, weil sich der Notar auf seine Vorleserrolle beschränkte und für seine beratungsferne Beurkundung gebührend honoriert wurde. 
©  Steueranwalt Disqué
22.03.2013
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