Wirtschaft

Krankmelden - aber richtig

Eigentlich sollte es kein Problem sein, sich beim Arbeitgeber korrekt krank zu melden. Aber es kommt immer wieder zu Abmahnungen wegen Fehlern bei der Krankmeldung. Das können Sie vermeiden, wenn Sie einige Regeln beherzigen.

Schritt 1
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst früh informieren, am besten noch bevor Ihre offizielle Arbeitszeit beginnt. Warten Sie nicht, bis Sie beim Arzt waren. Wenn es in Ihrem Betrieb Regeln gibt, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat, halten Sie sich daran. Solange im Betrieb nichts vorgeschrieben ist, können Sie sich per Fax, per Anruf oder per E-Mail krankmelden. Wichtig ist, dass Sie sich bei der richtigen Stelle krankmelden. Das ist in der Regel die Personalstelle oder das Büro Ihres Chefs. Wenn Sie nur einen Kollegen informieren, geht es zu Ihren Lasten, wenn dieser vergisst, die Krankmeldung weiterzugeben. Geben Sie bei der Krankmeldung auch an, wie lange Sie nach Ihrer Schätzung ausfallen werden. Gehen Sie später zum Arzt, und ergibt sich, dass Sie länger krank sein werden, müssen Sie sich noch einmal bei der Firma melden.

Schritt 2
Sind Sie länger als drei Kalendertage krank, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vom Arzt vorlegen. Erkranken Sie beispielsweise an einem Dienstag, muss der Krankenschein spätestens am Freitag beim Arbeitgeber sein. Beachten Sie, dass auch der Sonnabend, Sonntag und die Feiertage mitzählen.

Krankmelden - aber richtig

 

Ist ein Freitag Ihr erster Krankheitstag, muss schon am Montag der Schein zum Chef. Fällt Ihr vierter Krankheitstag auf einen Sonnabend, müssen Sie den Krankenschein natürlich erst am darauffolgenden Montag Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Es sei denn, sonnabends wird in Ihrem Betrieb gearbeitet.

Schritt 3
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie schon für den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Manchmal steht diese Pflicht sogar im Arbeitsvertrag. Während der Krankheit müssen Sie übrigens nicht zwangsläufig immer zuhause im Bett bleiben. Solange es Ihren Heilungsprozess nicht gefährdet, dürfen Sie in der Krankheitsphase auch zum Beispiel einkaufen oder spazieren gehen.

Finanztest 10/2011