Wirtschaft

SEPA und IBAN kommen

Ab dem 01.02.2014 löst das einheitliche Überweisungs- und Lastschriftverfahren SEPA (Single Euro Payments Area) endgültig das nationale Überweisungsverfahren ab. Unternehmen müssen bis dahin die alten Verfahren auf SEPA umstellen. Ziel von SEPA ist es, den Zahlungsverkehr im Euroraum zu erleichtern und sicherer zu machen. Auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren müssen sich alle Unternehmen einstellen. Übergangsfristen für Unternehmen gibt es nicht. Nur der Einzelhandel kann das elektronische Lastschriftverfahren weiterhin bis zum 01.02.2016 nutzen. Zur Umstellung benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen ist. Die ID ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher identifiziert. Für Unternehmen gibt es zwei Lastschriftverfahren: Das Basislastschriftverfahren steht allen offen. Eine SEPA-Basislastschrift kann – wie eine Einzugsermächtigung – innerhalb von acht Wochen nach Belastung zurückgegeben werden. Eine Lastschrift ohne SEPA-Mandat können Kunden innerhalb von 13 Monaten zurückgeben. Das Firmenlastschriftverfahren ist ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich. Es ähnelt den bewährten Abbuchungsauftragsverfahren. Bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Kunden (ohne bestehende Einzugsermächtigung) ab dem 01.02.2014 müssen Unternehmen die SEPA-Mandate verwenden.

SEPA und IBAN kommen

Bereits existierende Abbuchungsaufträge können nicht weitergenutzt werden. Zahlungsempfänger und Zahler müssen sich verständigen, ob sie die SEPA-Basis- oder die SEPA-Firmenlastschrift nutzen wollen. Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Allerdings ist es notwendig, die Kunden über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer zu informieren. Eine weitere Neuerung:  Ab Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Die IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennzeichnung DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben. Die zusätzliche Angabe des BIC (Bank Identifier Code) entfällt bei Inlandszahlungen ab dem 01.02.2014, bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab dem 01.02.2016.

© Steueranwalt Disqué
27.09.2013
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Tags: Sepa, Iban, Bic