Wirtschaft

Geschäftsideen und Erfindungen schützen

Unternehmensgründer mit einer guten Geschäftsidee fragen sich häufig, wie sich ihr Produkt schützen lässt. Oberstes Ziel ist es dabei, die Nachahmung der eigenen Idee oder des Unternehmenskonzeptes durch Konkurrenten zu verhindern. Es ist daher wichtig zu wissen, ob, wie und wann die eigene Geschäftsidee geschützt werden kann, bevor man damit auf dem Markt auftritt. Hier ist das Markenrecht einschlägig. Geschäftsideen brauchen Identifizierungsmerkmale, um einen signifikanten Wiedererkennungswert zu schaffen. Ein bekannter Name, mit dem die Käufer bestimmte Qualitäts- und Wertmerkmale verbinden, kann sich in der Zukunft zu einem wichtigen Faktor für das eigene Unternehmen entwickeln. Das Markenrecht bietet Schutz für Herkunftskennzeichen aller Art. Gründer sollten deshalb unbedingt besondere Aufmerksamkeit darauf legen, ihrer Idee und ihren Produkten markenfähige Namen zu geben und diese Marken zum frühestmöglichen Zeitpunkt eintragen zu lassen. Auf diesem Weg kann etwaigen Nachahmern effektiv der Wind aus den Segeln genommen werden. Auch die Sicherung passender Domains für den Internetauftritt ist oft sinnvoll. Bei einer neuen technischen Erfindung ist an das Patent- oder das Gebrauchsmusterrecht zu denken. Das Patent bietet ein hohes Schutzniveau, ist allerdings auch mit einem langwierigen und kostspieligen Eintragungsverfahren bei den jeweiligen Patentämtern verbunden. Einfacher und kostengünstiger kann man seine technische Erfindung mithilfe eines Gebrauchsmusters schützen. Hierbei werden die materiellen Voraussetzungen nicht geprüft, was die Eintragung wesentlich unkomplizierter macht. Eine effektive und sinnvolle Schutzstrategie sollte entwickelt werden. Während Patente und Gebrauchsmuster für technische Produkte und Verfahren vergeben werden, schützen Geschmacksmuster bestimmte Gestaltungen. Die passende Rechtsgrundlage ist hier das Design-Gesetz. Damit lässt sich ein Schutz für Produktdesigns in Bezug auf Form und Farbe sichern. Vor allem in der Mode-, Möbel- oder Automobilbranche spielen Geschmacksmuster eine wichtige Rolle und sollten nicht außer Acht gelassen werden.

Geschäftsideen und Erfindungen schützen

Im Vergleich zu anderen Verfahren bieten sie zudem Vorteile, da die Eintragung verhältnismäßig schnell erfolgt. Auch die finanziellen und bürokratischen Hürden sind überschaubar, da die materiellen Schutzanforderungen des Musters nicht geprüft werden. Probleme ergeben sich immer wieder im Zeitraum vor der geplanten Umsetzung der Geschäftsidee. Fast zwangsläufig muss hier ein Austausch mit anderen Personen erfolgen. So können etwa Investoren oder Dienstleister von der Idee erfahren. Damit einher geht oft ein gewisses Misstrauen aus Angst, die Gesprächspartner könnten sich der Idee annehmen und diese selbst umsetzen. Um dieses Problem zu lösen, werden häufig Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen. Dadurch kann ein wirksamer Schutz vor Ideendiebstahl erreicht werden. Besonderheiten ergeben sich bei der Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmer und einem Freiberufler („Freelancer“), zum Beispiel einem Grafiker. Entscheidende Bedeutung hat auch hier, am Anfang der Zusammenarbeit eine klare und transparente Regelung über Art und Ausmaß der Nutzungsrechte zu treffen. Fehlt eine solche Regelung, richtet sich der Umfang der Rechtseinräumungen nach dem mit dem Dienst- oder Werkvertrag verfolgten Zweck. Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Urheber ein Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang einräumen will, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. Ist nichts vereinbart, wird der Auftraggeber also in der Regel ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht erhalten. Das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung kann dann schnell teuer werden.

29.03.2017
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