Glossar

Anleihen (Glossar)

Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere. Der Inhaber der Anleihe überlässt dem Herausgeber der Anleihe (z.B. Unternehmen, Banken, Bund, Länder oder Gemeinden) zeitlich befristet sein Geld und erhält als Gegenleistung hierfür die vereinbarte Verzinsung. Anders als der Aktionär erwirbt der Käufer einer Anleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, vielmehr gewährt er dem Unternehmen Fremdkapital. Kursgewinne aus Anleihen, die vor dem 31.12.2008 erzielt wurden, bleiben auf Dauer von der Abgeltungsteuer verschont. Kursgewinne, die mit Anleihen erzielt werden, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, sind ebenso abgeltungsteuerpflichtig wie sämtliche laufenden Erträge aus Anleihen.


© Thomas M.R. Disqué
05.11.2008
www.disque.de


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