Glossar

Dachfonds (Glossar)

 

Dachfonds sind Fonds, die das Vermögen der Anteilseigner nicht in einzelne Aktien oder Anleihen investieren, sondern in andere Fonds ("Zielfonds"). Für Dachfonds gelten grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregelungen wie für gewöhnliche Fonds. Bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben und mindestens ein Jahr gehalten wurden, werden Kursgewinne nicht besteuert. Werden innerhalb eines Dachfonds Kursgewinne durch Umschichtungen erzielt, bleiben diese auch nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei. Mit Hilfe einer solchen Dachfondskonstruktion können Kursgewinne, die aus einem aktiven Management mit Blick auf den Zielfonds resultieren, zukünftig weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden, falls die Kursgewinne reinvestiert werden und folglich im Dachfonds verbleiben. Dies ist bei einem Einzelfonds nicht möglich, da die Kursgewinne dort direkt dem Anleger zugerechnet und bei diesem sogleich besteuert werden. Kapitalerträge, die Fonds bzw. Dachfonds erzielen (z.B. Zinsen und Dividenden) sind - wie bisher - im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern.


© Thomas M.R. Disqué
07.11.2008
www.disque.de


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