Glossar

Dividenden (Glossar)

 Dividenden sind Teile des Gewinns, die Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre ausschütten. Dividenden unterfallen ab dem 01.01.2009 in voller Höhe der Abgeltungsteuer und werden mit pauschal 25 % besteuert. Dies gilt ab 2009 auch für Kursgewinne aus Aktienverkäufen, sofern diese den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete) übersteigen. Das bis zum 31.12.2008 gültige Halbeinkünfteverfahren entfällt. Dividenden ausländischer Aktien, bei denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren und werden wie inländische Dividenden besteuert.


© Thomas M.R. Disqué
07.11.2008
www.disque.de


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