Glossar

Günstigerprüfung (Glossar)

 

Die Günstigerprüfung ist eine von Amts wegen durchzuführende Prüfung, welche Berechnung vorteilhafter ist. Mit Hilfe der Günstigerprüfung wird zum Beispiel ermittelt, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist die staatlich geförderte Rente (Riester- und Rürup-Rente). Hier wird untersucht, ob die Zulage oder der steuerliche Sonderausgabenabzug günstiger ist. Im Geltungsbereich der Abgeltungsteuer kommt eine Günstigerprüfung zur Anwendung, falls der Grenzsteuersatz eines Steuerpflichtigen unter 25 % liegt und dieser seine Kapitaleinkünfte gegenüber dem Finanzamt mittels einer Einkommensteuererklärung deklariert. Ist die individuelle Steuerbelastung (Steuersatz) geringer als die vom Geldinstitut für Abgeltungsteuer einbehaltenen 25 %, wird die Differenz von Amts wegen ermittelt und erstattet.


© Thomas M.R. Disqué
12.11.2008
www.disque.de


Glossar zu Günstigerprüfung als PDF

Günstigerprüfung (Glossar)