Glossar

Investmentanteile (Glossar)

 

Anteile eines Kapitalanlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds werden als Investmentanteile bezeichnet. Die laufenden Erträge eines Investmentanteils (z.B. Zinsen und Dividenden) sind jährlich im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern. Unerheblich ist insoweit, ob die laufenden Erträge ausgeschüttet oder wieder investiert ("thesauriert") werden. Bei der Veräußerung von Anteilen, die vor dem 01.01.2009 erworben und mindestens ein Jahr gehalten wurden, werden Kursgewinne nicht besteuert. Schüttet das Investmentvermögen erzielte Kursgewinne nicht aus, bleiben diese auch nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei. Schüttet das Investmentvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren aus, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, bleiben diese Gewinne beim Privatanleger steuerfrei, wenn der Privatanleger die Anteile vor dem 01.01.2009 erworben hat. Werden die Anteile nach dem 31.12.2008 erworben, sind im Falle der Veräußerung des Fondsanteils die Gewinne beim Privatanleger unabhängig von der Haltedauer abgeltungsteuerpflichtig.
  

© Thomas M.R. Disqué
13.11.2008
www.disque.de


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