Glossar

Riester-Rente (Glossar)

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Rente. Die staatliche Förderung erfolgt mittels Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen ("Sonderausgabenabzug"). Gesparte Beträge werden nicht in einer Summe ausbezahlt, sondern lebenslang verrentet. Gesetzlich geregelt ist die Riester-Rente im Altersvermögensgesetz ("AVmG") sowie in den §§ 10 a und 79 ff. des Einkommensteuergesetzes ("EStG"). Da es sich bei der Riester-Rente um eine Kapitalanlage handelt, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dient, wird keine Abgeltungsteuer erhoben.


© Thomas M.R. Disqué
20.11.2008
www.disque.de


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