Glossar

Spekulationsverluste (Glossar)

Unter Spekulationsverlusten sind Verluste aus privaten Wertpapier- oder sonstigen Veräußerungsgeschäften zu verstehen, die aufgrund der bis zum 31.12.2008 geltenden Spekulationsfrist von 12 Monaten entstanden sind. Spekulationsverluste können bis zum Jahr 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Darüber hinaus können Spekulationsverluste zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Gewinne aus Grundstücksgeschäften) verrechnet werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der Steuerpflichtige die Spekulationsverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Einkommensteuererklärung deklariert hat und die Verluste vom Finanzamt durch den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides berücksichtigt wurden.


© Thomas M.R. Disqué
23.11.2008
www.disque.de


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