Glossar

Thesaurierende Fonds (Glossar)

Thesaurierende Fonds sind eine Form der Kapitalanlage. Eine Fondsgesellschaft sammelt Kapital von Kapitalanlegern ein, bündelt es in einem Fonds und investiert das Kapital in Aktien, Anleihen oder in Immobilien. Erträge werden dabei sofort wieder dem Fondsvermögen zugeführt. Ab dem  01.01.2009 ist zu unterscheiden, ob es sich um einen inländischen oder um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt. Wurde der Fonds in Deutschland aufgelegt (ISIN beginnt mit DE), zieht die Fondsgesellschaft die fällige Abgeltungsteuer ab und führt den verbleibenden Rest dem Fondsvermögen zu. Bei ausländischen Fonds (ISIN beginnt mit LU, AT, GB, IR, US etc.) werden von der Fondsgesellschaft keine Steuern abgezogen. Die Erträge werden vielmehr ungeschmälert dem Fondsvermögen zugeführt. Auch die depotführende Bank behält bei ausländischen thesaurierenden Fonds keine Abgeltungsteuer ein. Kapitalanleger sind bei ausländischen thesaurierenden Fonds verpflichtet, die thesaurierten Erträge im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zu deklarieren.


© Thomas M.R. Disqué
01.12.2008
www.disque.de


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