Glossar

Veräußerungsfrist (Glossar)

Der Begriff  "Veräußerungsfrist" wird häufig sinngleich verwendet mit den Begriffen  "Haltedauer" und "Spekulationsfrist". Es ist der Zeitraum, der zwischen der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes und dem Zeitpunkt liegt, an dem sich der Inhaber von dem Vermögensgegenstand wieder trennt. Bis zum 31.12.2008 waren Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren nur in bestimmten Fällen steuerpflichtig. Veräußerten Inhaber von Aktien oder Investmentanteilen ihre Anteile innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Erwerb, so war ein etwaig erzielter Gewinn steuerpflichtig. Man bezeichnete diese Gewinne auch als Spekulationsgewinne oder Spekulationsgeschäfte. Ab dem 01.01.2009 ist die Veräußerungsfrist für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unerheblich. Etwaig erzielte Veräußerungsgewinne unterliegen immer der Abgeltungsteuer. Die bis zum 31.12.2008 für die Versteuerung von Spekulationsgewinnen relevante einjährige Behaltefrist ist ersatzlos entfallen. Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen jedoch einem grundsätzlichen Bestandsschutz. Etwaige Kursgewinne bei Veräußerung dieser Kapitalanlagen bleiben auch zukünftig steuerfrei, falls die zwölfmonatige Behaltefrist eingehalten wurde.


© Thomas M.R. Disqué
05.12.2008
www.disque.de


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