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Altersentlastungsbetrag (Glossar)
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einem Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn dieser vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Der Altersentlastungsbetrag verringert sonach bei älteren Menschen deren Steuerlast. Gesetzliche Grundlage ist § 24a des Einkommensteuergesetzes. Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ermäßigt sich der Altersentlastungsbetrag ab 2005 jährlich. Im Jahr 2008 beträgt der Altersentlastungsbetrag 35,2 %, maximal jedoch 1.672 EURO. Der Altersentlastungsbetrag kann nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
© Thomas M.R. Disqué
05.11.2008
http://www.disque.de/
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