FAQ

1.2. Über welche Kenntnisse verfügt der Steueranwalt?

In § 9 der Fachanwaltsordnung (FAO) sind die Fachgebiete umschrieben, bezüglich derer der Steueranwalt besondere Kenntnisse nachzuweisen hat. Es sind dies Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses, allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts, das besondere Steuer- und Abgabenrecht in den Teilbereichen Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer, Grundzüge des Verbrauchssteuer-, Außensteuer- und Steuerstrafrechts.

© Thomas M.R. Disqué
06.10.2010
http://www.disque.de/

 

1.2. Über welche Kenntnisse verfügt der Steueranwalt?