FAQ

1.3. Verfügen Steueranwälte über praktische Erfahrungen?

Zum Erwerb des Titels eines Steueranwalt ("Fachanwalt für Steuerrecht") gehört der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Die Fachanwaltsordnung (FAO) fordert den Nachweis von 50 bearbeiteten praktischen Fällen aus dem Steuerrecht. Hierzu müssen mindestens 10 rechtsförmliche Verfahren, also Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten, gehören. Zudem müssen die Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen. Der Steueranwalt verfügt sonach über praktische Erfahrungen.

© Thomas M.R. Disqué
06.10.2010
http://www.disque.de/

1.3. Verfügen Steueranwälte über praktische Erfahrungen?