FAQ

1.4. Was unterscheidet einen Steueranwalt von einem Steuerberater?

Alle Steueranwälte haben ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert, Steuerberater hingegen verfügen zumeist über keine klassische juristische Ausbildung. Beide sind uneingeschränkt zur Steuerberatung befugt, der Steueranwalt jedoch darf zusätzlich auch rechtlich umfassend beraten, was dem Steuerberater verwehrt ist. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass neben dem Steuerberater zusätzlich noch ein Anwalt beauftragt werden muss, wenn beispielsweise Verträge zu entwerfen oder Forderungen einzuziehen sind. Aufgrund seiner juristischen Ausbildung ist der Steueranwalt in streitigen Verfahren beim Finanzamt oder vor dem Finanzgericht der geeignete Interessenvertreter mit Durchsetzungsvermögen.

© Thomas M.R. Disqué
06.10.2010
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1.4.  Was unterscheidet einen Steueranwalt von einem Steuerberater?