Steuern

Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

In Zeiten der Wirtschaftskrise haben viele Vermieter Probleme mit der Vermietung ihrer Objekte. Es kann zu längeren Leerstandszeiten von Gewerbe- und Wohnimmobilien und auch einzelner Wohnungen kommen. Bei sinkenden Mieteinnahmen
und daraus resultierenden Verlusten wird das Finanzamt besonders aufmerksam und erkennt die geltend gemachten Verluste ggf. gar nicht an. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs reicht die Einschaltung eines Maklers nicht aus. Zeige sich aufgrund vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für ein Objekt kein Markt bestehe, muss der Vermieter zielgerichtet darauf hinwirken, z. B. durch Umbauten, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.

Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

Bleibe der Vermieter untätig, bestehe kein Vermietungsentschluss.

© Thomas M.R. Disqué
30.09.2010
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