Steuern

Arbeitsmittel in der Steuererklärung

Sämtliche selbst bezahlten Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl, ein Bücherregal, Handy, Büromaterial, Fachbücher, Arbeitstaschen oder Computer zählen in der Steuererklärung als Werbungskosten. Kostete ein Teil inklusive Umsatzsteuer mehr als 487,90 Euro, sind die Ausgaben über die Jahre der Nutzungsdauer monatsgenau verteilt abzuschreiben – für einen PC über 36 Monate. Wird ein Computer zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt, erkennt das Finanzamt die Kosten in voller Höhe an. Ist es weniger, kann es die Kosten auf 50 Prozent kappen. Die berufliche Nutzung belegt eine Liste, aus der hervorgeht, wann, wie lange und wofür am PC gearbeitet wurde. Die anteiligen beruflichen Kosten für Internet, Fax und Telefon lassen sich anhand einer über drei Monate geführten Liste aller Verbindungen nachweisen. Ohne eine Liste anerkennt das Finanzamt nur pauschal 20 Prozent der Kosten an, maximal 20 EURO monatlich.

Arbeitsmittel in der Steuererklärung

Vorteilhaft ist die Bestätigung des Arbeitgebers, wonach Computer, Telefon und Internet aus beruflichen Gründen auch zu Hause genutzt werden müssen.

23.03.2012
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