Steuern

Kosten für Erststudium und Erstausbildung als Werbungskosten absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Deshalb sollten zum Beispiel Studenten eine Steuererklärung abgeben - auch wenn noch keine Einnahmen angefallen sind. Denn die Kosten werden im Rahmen eines Verlustvortrages in späteren Jahren mit künftigen Einnahmen verrechnet. Die höchstrichterlichen Urteile sollen aber per Gesetz ausgehebelt werden (Beschluss vom 27.10.2011), ein entsprechendes Gesetz existiert bereits. Allerdings bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob Steuergesetze rückwirkend verschärft werden dürfen.

Kosten für Erststudium und Erstausbildung als Werbungskosten absetzen

Da es bei den Ausbildungskosten regelmäßig um hohe Beträge geht, gilt die Empfehlung, die Kosten auf jeden Fall geltend zu machen und im Falle der Kürzung gegen den Steuerbescheid Rechtsbehelfe zu führen.

23.03.2012
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