Steuern

Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung

Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2011 dem Finanzamt elektronisch übermitteln. Grundsätzlich ist die Einreichung der Steuererklärung in Papierform ab 2011 nicht mehr statthaft. Doch es gibt Ausnahmen:
Erste Ausnahme: Die positive Summe der Einkünfte beträgt weniger als 410 Euro und der Steuerpflichtige oder sein Ehegatte haben zusätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Zweite Ausnahme: Der Steuerpflichtige unterfällt der "Härtefallregelung". Diese Ausnahme greift bei Steuerpflichtigen, wenn diese mit nicht unerheblichem Aufwand die technischen Möglichkeiten zur Datenfernübertragung errichten müssten oder aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten nur eingeschränkt nutzen können.

Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung

Es ist zu erwarten, dass die Finanzämter diese Härtefallklausel nur sehr engherzig bewilligen werden und es ist nur eine Frage der Zeit, bis Papiererklärungen endgültig obsolet sind. Der Einstieg in das digitale Zeitalter hat auch die Steuererklärungen erreicht und nimmt wenig Rücksicht auf individuelle Fähigkeiten oder Befindlichkeiten.

23.03.2012
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