Steuern

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen für den Haushalt erst für 2012 wirksam. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1.000 Euro macht für eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Insgesamt ist somit für rund 22 Mio. Arbeitnehmer - das sind etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer - kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich.

©  Steueranwalt Disque

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages