Steuern

Sind Provisionen für eigene Versicherungsverträge steuerpflichtig?

Häufig stellt sich die Frage, ob und inwieweit Provisionen für den Abschluss eigener Versicherungsverträge steuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu bereits mehrfach geurteilt. Es ist zwischen verschiedenen Fallkonstellationen zu unterscheiden:

1.    Selbständiger Versicherungsvertreter
Erhält ein selbstständiger Versicherungsvertreter Provisionen für die Abschlüsse von Versicherungen, die ihn selbst oder seine Ehefrau begünstigen, so sind diese grundsätzlich steuerpflichtig. Entscheidungserheblich ist nach Auffassung des BFH der  Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit des Vertreters. Unbeachtlich soll dabei sein, dass die Verträge den Privatbereich des Versicherungsvertreters betreffen (BFH, Urteil vom 27.5.1998, Aktenzeichen: X R 17/95).

2.    Versicherungsnehmer
a)  steuerfrei
Steuerfrei hingegen ist bei einem Versicherungsnehmer (VN) die Provision, die ein Vermittler an ihn weiterleitet (sog. "Provisionsteilung"). Die Leistung des VN soll sich nach Auffassung des BFH in der Annahme des Geldes erschöpfen. Hierdurch würde er einen günstigeren Versicherungsschutz erlangen. Eine Vermittlungsleistung habe er dadurch nicht entfaltet (BFH, Urteil vom 2.3.2004, Aktenzeichen: IX R 68/02).

Sind Provisionen für eigene Versicherungsverträge steuerpflichtig?

b)  steuerpflichtig
Demgegenüber sind bei einem VN Provisionen für den Abschluss eigener Versicherungsverträge dann steuerpflichtig, wenn der VN sich bei Abschluss des Vertrages seinerseits verpflichtet hat, als Vermittler tätig zu werden ("Kettenvermittlungen"). Dies soll selbst dann gelten, wenn die gezahlte Provision nur aus einmaligem Anlass und nur für die Vermittlung von "Eigenverträgen" gezahlt wurde (BFH, Urteil vom 27.5.1998, Aktenzeichen: X R 94/96).

©  Steueranwalt Disqué
28.06.2013
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