Steuern

E-Bilanz jetzt Pflicht

Unternehmer müssen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zukünftig exakt in der vorgegebenen Form elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Gliederung der einzureichenden Zahlen hat dabei strengen formalen Vorschriften zu genügen. Wer bilanziert, muss die Unternehmenszahlen fortan elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das gilt für Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) ebenso wie für die Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung und – soweit vorhanden – auch für die Steuerbilanz. Die Neuregelung wird gemeinhin unter dem Stichwort „E-Bilanz“ gehandelt und ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Zwar gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung für Betriebe, die Daten für das Jahr 2012 noch in Papierform einreichen wollen. Doch für die Geschäftsjahre ab 2013 ist damit Schluss. Ausnahmen gibt es lediglich für Inhaber kleiner Betriebe, die freiwillig bilanzieren. Für diese kleinen Unternehmen kann es sinnvoll sein, zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu wechseln, um die hohen formalen Hürden der E-Bilanz zu umgehen. Alle anderen bilanzierungspflichtigen Unternehmen haben auf die E-Bilanz umzustellen, unabhängig von Rechtsform und Größe des Betriebs. Die Finanzverwaltung schreibt dabei genau vor, in welcher Gliederung und Struktur die Unternehmensdaten zu übermitteln sind. Diese sogenannte „Taxonomie“ ist eine detaillierte  Auflistung von Hierarchien und Positionen, in welcher Gestalt die Unternehmensdaten elektronisch zu übermitteln sind. Hierbei existiert eine Kerntaxonomie, deren Positionen für Betriebe aller Rechtsformen gelten. Hinzu kommen Branchentaxonomien und spezifische Taxonomien für Banken und Versicherungen sowie ergänzende Taxonomien, zum Beispiel für Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Verkehr oder Land-und Forstwirtschaft.

E-Bilanz jetzt Pflicht

Weil die  Taxonomie großen Einfluss auf die Finanzbuchhaltung hat, sollten sich Unternehmer sobald als möglich mit der Taxonomie vertraut machen. Auch die Übermittlungswege gibt die Finanzverwaltung exakt vor. Zur Übermittlung der Datensätze müssen die Firmen das Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) verwenden. Dabei handelt sich um eine Programmiersprache, mit der elektronische Dokumente im Bereich der Finanzberichtserstattung erstellt werden. Die auf XML (Extensible Markup Language) basierende Sprache wird international für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Unternehmensberichten verwendet. Für hiesige Unternehmen besteht die Herausforderung, ihre IT-Systeme an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen, was angesichts der häufig sehr individuell gestalteten Buchhaltungssysteme schwierig werden könnte. Die Zeit drängt. Die Verantwortlichen sollten schnellstens mit dem steuerlichen Berater klären, was im Hinblick auf die E-Bilanz zu tun ist. Häufig erfordert die Taxonomie, dass die bisher genutzte Buchhaltung um bestimmte Positionen zu ergänzen ist.

© Steueranwalt Disqué
27.09.2013
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Tags: E-Bilanz