Steuern

Kein Umsatzsteuerausweis bei Kleinunternehmern

Von der Umsatzsteuer befreite Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Auch bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 € ist es ihnen untersagt, den Rechnungsbetrag um den Zusatz "inklusive 19 % Mehrwertsteuer" zu ergänzen. Geschieht dies trotzdem und bekommt das Finanzamt Wind davon, wird es den Unternehmer dazu auffordern, vom erhaltenen Gesamtbetrag 19 % an das Finanzamt abzuführen, obwohl der Kleinunternehmer an und für sich gar nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Auf der anderen Seite kann der Rechnungsempfänger den entsprechenden Betrag als Vorsteuer geltend machen, da der Kleinunternehmer den Umsatzsteuersatz (19 %) beziffert hat.

Kein Umsatzsteuerausweis bei Kleinunternehmern

Voraussetzung hierfür ist allerdings, das der Rechnungssteller selbst die erhaltene Umsatzsteuer zahlt, da es nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ansonsten zu einer "Schieflage" kommen würde (BFH Urt. vom 25.09.2013, Az: XI R 41/12).

30.09.2014
© Steueranwalt Disqué
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