Steuern

Abgaben sparen mit einem Fahrtenbuch

Das digitale Fahrtenbuch hält Einzug in das vernetzte Fahrzeug, nicht nur aus Bequemlichkeit, sondern auch aus Kostengründen. Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers. Denn der Arbeitnehmer ist um den Betrag bereichert, den er für eine vergleichbare Nutzung selbst aufwenden müsste und den er durch die Überlassung des Fahrzeugs spart. Der Wert der privaten Nutzung ist nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich mittels der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln. Stattdessen kann der Arbeitnehmer aber auch mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bisher war das Führen eines handschriftlichen Fahrtenbuchs aufwändig und fehleranfällig. Im Rahmen der zunehmenden Vernetzung von Fahrzeugen setzt sich das elektronische Fahrtenbuch immer mehr durch.

Abgaben sparen mit einem Fahrtenbuch

Doch wie viele Abgaben lassen sich mit einem Dienstwagen tatsächlich einsparen, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird? Und wie viel bekommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Einsparungen ab? Bisher war dies ein Buch mit sieben Siegeln. Mit dem Fahrtenbuchrechner steht jetzt im Internet ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Einsparungen an Steuern und Sozialabgaben auf Euro und Cent genau beziffert werden können. Der Fahrtenbuchrechner findet sich auf der Website:
www.fahrtenbuchrechner.de
Damit kann berechnet werden, wie hoch die Einsparungen mit einem Fahrtenbuch gegenüber der Ein-Prozent-Regelung tatsächlich sind und zwar nicht nur für den Dienstwagenfahrer, sondern auch für das Unternehmen, das den Dienstwagen finanziert.

16.10.2017
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