Steuern

Steueränderungen 2020 für Familien

Mehr Geld für Eltern - Das Kindergeld steigt nicht, aber die Kinderfreibeträge fallen ab 2020 mit insgesamt 7.812 Euro etwas höher aus, da der sächliche Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 2.586 Euro pro Kind und Elternteil angehoben wird (zusammen also 5.172 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird nicht erhöht und beträgt unverändert 1.320 Euro pro Kind und Elternteil (zusammen also 2.640 Euro).

Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Kinder - Beiträge zur Kranken- und  Pflegeversicherung für das eigene Kind, die von den Erziehungsberechtigten wirtschaftlich in Form von Bar- oder Sachunterhalt getragen werden, können künftig bei diesen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind selbst überhaupt Einnahmen hat und wie hoch diese ggf. sind. Was gleich bleibt: Die Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes können insgesamt nur einmal als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden – entweder nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG bei den Eltern oder nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG beim Kind.

Elternunterhalt: Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen - Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.


 


31.01.2020
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