Steuern

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Plus 4,2 Prozent im Osten, plus 3,45 Prozent im Westen. So hoch fällt die Rentenerhöhung 2020 aus. Für viele Rentner heißt das: Es wird wieder Zeit, eine Steuererklärung einzureichen. Glücklicherweise heißt steuerpflichtig aber nicht zwangsläufig, dass auch Steuern gezahlt werden müssen – denn auch Rentner haben Ausgaben, die die Steuerlast mindern. Der Bundesrat hat am 05.06.2020 der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rentenerhöhung zugestimmt. Der Grund für die Rentenanpassung ist die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Der aktuelle Rentenwert Ost wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 97,2 % des Westwerts erreicht. Mit der diesjährigen Rentenerhöhung steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 3,45 % und in Ostdeutschland um 4,2 %. Die so genannte Standardrente beträgt dann künftig im Westen 1.538,55 € monatlich (51,37 € mehr als im Vorjahr), im Osten 1.495,35 € (60,30 € mehr als im Vorjahr). Ob ein Rentner tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt davon ab, wie viel Rente er bekommt, wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente(n) ist, ob er verheiratet ist, wie hoch die weiteren steuerpflichtigen Einkünfte sind und wie hoch die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge oder Krankheitskosten) sind. Maßgebend für die Besteuerung ist der Bruttobetrag der Rente, nicht der Zahlbetrag nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Damit nicht in jedem Jahr eine neue komplexe Berechnung durchgeführt werden muss, wird für jeden Rentner zu Beginn seiner Rente aus dem anfänglichen Einkommen und dem aktuellen Prozentsatz ein Freibetrag errechnet, der dann das ganze Leben über gilt.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Einkommensteuer müssen Rentner aber nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Im Jahr 2020 beträgt dieser 9.408 € für Ledige bzw. 18.816 € für Verheiratete. Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt von der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab – dazu gehören nicht nur Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern auch weitere Einnahmen wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Kosten im Zusammenhang mit Renten sind zwar eher die Ausnahme, trotzdem kann es lohnenswert sein, die Werbungskosten einzeln nachzuweisen. Denn der Werbungskosten-Pauschbetrag von nur 102 € ist schnell überschritten. Abziehbar sind zum Beispiel die Steuerberatungskosten oder Schuldzinsen für einen Kredit, der aufgenommen wurde, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten. Die meisten Rentner können zudem Sonderausgaben abziehen (z.B. für Spenden, Versicherungsbeiträge usw.) und häufig liegen auch noch außergewöhnliche Belastungen vor (z.B. Krankheitskosten oder Behinderten-Pauschbeträge), die das steuerpflichtige Einkommen zusätzlich mindern.

21.07.2020
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