Steuern

Nachhilfeunterricht absetzbar wegen Corona?

Corona, Homeschooling und Unterrichtsausfall haben im letzten Schuljahr bei vielen Schülerinnen und Schülern zu Wissenslücken geführt. Ohne Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung könnte das neue Schuljahr für viele Kinder schwierig werden, da bei vielen Schülerinnen und Schülern die Gefahr droht, dass sie den Anschluss verlieren. Die Eltern fragen daher: Kann der Förderunterricht dann wenigstens in der Steuererklärung geltend gemacht werden, vielleicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Leider sind die Kosten in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar.
Einzig nach einem beruflich bedingten Umzug kann sich Nachhilfeunterricht im Rahmen der Werbungskosten steuermindernd auswirken. Falls diese Voraussetzung vorliegt, gelten folgende Werte:

Umzug ab dem 1.3.2020: maximal 2.066 € pro Kind
Umzug ab dem 1.6.2020: maximal 573 € pro Kind
Umzug ab dem 1.4.2021: maximal 580 € pro Kind

Nachhilfeunterricht absetzbar wegen Corona?

Der abzugsfähige Betrag ist stark gesunken, weil es im Bundesumzugskostengesetz (BUKG), in dem diese Werte geregelt sind, mit Wirkung zum 01.06.2020 zahlreiche Änderungen gab. Überarbeitet wurden sowohl die Bemessungsgrundlagen als auch die Höhe der Prozentsätze. Das hat zur Folge, dass die Pauschalen nun deutlich geringer ausfallen.


13.09.2021
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