Steuern

Auslaufmodell: Lohnsteuerkarte aus Papier

Die Lohnsteuerkarte wird ab 2011 durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. Das so genannte ELStAMVerfahren wird bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Der Name ELStAM steht für „ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale.“ Arbeitnehmer müssen künftig nicht wie bislang ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise soll die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt beschleunigt werden. Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet: Die Lohnsteuerkarte 2010 wird etwas länger gültig sein wird als normalerweise, sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern müssen sie noch ein weiteres Jahr behalten. Wer den Arbeitsplatz wechselt, verwendet die Karte wie bisher auch in 2011. Im Jahr 2010 gilt die Karte aus Papier wie bekannt, darf aber nicht vernichtet werden. Berufseinsteiger in der Ausbildung sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können.

Auslaufmodell: Lohnsteuerkarte aus Papier

Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig. Im Jahr 2012 soll das ELStAMVerfahren dann allgemein angewandt werden. Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, erfragt der Arbeitgeber beim BZSt die notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Beschäftigte müssen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und das Geburtsdatum.

© Thomas M.R. Disqué
30.09.2010
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